SiGeKoIm Juli 1998 ist die neue Baustellenverordnung ( Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen ) in Kraft getreten.
Je nach Art und Umfang der jeweiligen Baumaßnahme sind folgende Erfordernisse zu berücksichtigen:
Als Bauherr können Sie diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Falls Sie nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, sollten Sie die Aufgaben einem geeigneten Dritten übertragen. Auf Grundlage unserer fachspezifischen Qualifikation beraten wir Sie hinsichtlich des Umfangs der erforderlichen Leistungen, und können Ihnen diese als Dienstleistung anbieten. |